Die Planung umfasst die Errichtung und den Betrieb der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wahle-Mecklar LH-10-3034 zwischen dem Umspannwerk (UW) Hardegsen und der Landesgrenze Niedersachsen/Hessen für den Teilabschnitt C. Die ursprüngliche Planung hat sich auch aufgrund der zur damaligen Auslegung vorgetragenen Äußerungen geändert bzw. ist ergänzt und aktualisiert worden. Die Planänderungen betreffen im Wesentlichen
- die Verschiebung einzelner Maststandorte,
- die Anpassung von Zuwegungen, Arbeitsflächen oder Seilzugflächen,
- die Auslegung aller Ein-/Ausschleifungsmasten der DB Energie GmbH als Endmasten,
- die Änderung einzelner Masttypen mit tlw. veränderter Traversenbreite,
- geringfügige Änderungen der Trassenführung durch die Anpassung an die fortgeschriebene technische
Ausführungsplanung des Umspannwerks (UW) Hardegsen,
- die Mitführung eines eigenständigen Lichtwellen-Erdleiterseils in der Mitte der Erdseilaufhängungen auf dem Obergurt
der Traverse 1 (Masten C002-C027) für die Avacon Netz GmbH,
- die Auslegung der 110 kV-Leitung Göttingen-Hardegsen als 2er-Bündel-Leitung zur Gewährung der
Versorgungssicherheit des Großraumes Göttingen mit Austausch der ursprünglichen Masten der 220-kV-Leitung
LH-011-2014 östlich der BAB 7,
- die Verschiebung der Kabelübergangsanlage (KÜA) Olenhusen mit daraus folgender Verlängerung des Kabelgrabens
und Änderungen der Maststandorte und -höhen sowie Spannfelder im benachbarten Bereich der KÜA,
- Verschiebung der Zuwegung zur KÜA Hetjershausen und des davorstehenden Endmastes C037,
- die Eingrünung der KÜA Hetjershausen und Olenhusen, die im Bereich der KÜA Olenhusen eine Aufspreizung der
Erdkabeltrasse erfordert,
- die Anpassungen im Bereich des Erdkabels von km 0+000 bis km 5+540 mit Anlage zusätzlicher
Baustelleneinrichtungsflächen,
- die Verlegung des Erdkabels im Bereich des "Alten Bahndamms" (km2+750 bis km 2+900) in offener Bauweise
anstatt der ursprünglich vorgesehenen HDD-Bohrung,
- die Anpassung der technischen Planung an die Baumwuchshöhen im Bereich der Werrakreuzung.
Aus den v.g. Planänderungen ergeben sich u.a. Änderungen der Masthöhen und -flächen, der Seilzug- und Arbeitsflächen sowie der Schutzstreifen und Provisorien. In der Folge kommt es somit auch zu veränderten dauerhaften bzw. temporären Flächeninanspruchnahmen.
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
06.09.2018 - 05.10.2018
Hilfe