Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 "Planfeststellung", Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover beantragt. Sie plant die vorhandene B 4 zwischen Gifhorn und Braunschweig im Bereich Rötgesbüttel und Meine zu verlegen und als vierstreifige Bundesstraße neu zu konzipieren. Die Realisierung als Ortsumgehungen von Rötgesbüttel und Meine soll eine Minderung der Verkehrsbelastung und damit einhergehende Erhöhung der Verkehrssicherheit in den Ortschaften erzielen. Die B 4 erstreckt sich von Lüneburg bis Braunschweig. In Nord-Süd-Richtung verknüpft sie die Autobahnen A 39 (Lüneburg) und A 2 (Autobahnkreuz Braunschweig-Nord). Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 3a des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) a. F. i. V. m. Ziffer 14.5 der Anlage 1 UVPG. Die erste Auslegung fand vom 09.11.2016 bis 08.12.2016 statt. Aufgrund zahlreicher Äußerungen zu den ausgelegten Planunterlagen hat die Vorhabenträgerin umfangreiche Planänderungen durchgeführt, weswegen (auch zum Verständnis dieser Änderungen) die Planfeststellungsunterlagen vollständigt neu ausgelegt werden. Diese zweite Auslegung war vom 12.07.2021 bis zum 11.08.2021. Zu den Planänderungen sind insgesamt knapp 100 Äußerungen eingegangen. Inhaltliche Schwerpunkte waren u. a. die erneute Kritik an dem westlichen Trassenverlauf im Raum Meine, als auch naturschutzrechtliche Belange und Grundstücksbetroffenheiten. Am 12.10.2022 und 13.10.2022 fand im Gemeindezentrum Meine in der Gemeinde Meine ein Erörterungstermin statt. Hier wurden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen zusammen mit den Betroffenen, dem Vorhabenträger und der Anhörungs-/Planfeststellungsbehörde erörtert. Hierdurch haben sich weitere Planänderungen ergeben, die zurzeit vom Vorhabenträger in die Planung eingearbeitet werden. Die Planfeststellungsbehörde behält sich weitere Anhörungsschritte vor. Das Verfahren wird fortgesetzt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
URL: | http://www.strassenbau.niedersachsen.de/ |
Verfahrensschritte
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
12.10.2022 - 13.10.2022
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
12.07.2021 - 11.08.2021
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
09.11.2016 - 08.12.2016