Die Windpark Achim-Bollen GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen, hat beantragt, eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen in Achim-Bollen zu erteilen.
Gegenstand sind 3 Anlagen des Typs Vestas V150 (Leistung 4,2 MW, 166 m Nabenhöhe, 150 m Rotordurchmesser und 241 m Gesamthöhe) sowie die Anlegung von Zufahrtswegen, Kranaufstell- und Lagerflächen.
Die Anlagenstandorte liegen in Achim westlich der Bollener Landstraße im Außenbereich auf den Grundstücken Gemarkung Uphusen, Flur 6, Flurstücke 52/1, 53/1, 49/1, 50/1, 74/1, 63/2, 46/1, 47/1, 41/1, 40/1, 42/1, 38 und 39.
Die Anlagenstandorte erhalten Zuwegungen von der Bollener Landstraße. Im weiteren Verlauf werden teilweise Zuwegungen zu den einzelnen Anlagen neu angelegt oder bestehende Wege ausgebaut.
Das Vorhaben ist eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG und Nr. 1.6.2 „V“ des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immis¬sions¬schutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV).
Die Vorhabenträgerin hat beantragt, die Geneh¬migung im Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu erteilen (§ 19 Abs. 3 BImSchG) und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Landkreis Verden (Aller), Niedersachsen
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Lindhooper Straße 67
27283
Verden (Aller)
Deutschland
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03.01.2020
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