Gegenstand der wesentlichen Erweiterung ist die Verlängerung der Genehmigung der Abbaustätte Ührde/Auf dem Brinke und die Zulassung der Aussteinung der beiden „Tabuflächen“ im westlichen Teil der Abbaustätte sowie der 10m Grenzstreifen (bisher Sicherheitsstreifen) im Westen, Nordosten (angrenzend an die Abbaustätte Kipphäuser Berg) und Osten der Abbaustätte sowie der Belassung des Grenzstreifens (1.920 m²) in Richtung Nordwesten, jedoch in einem Abstand von 6- -16,5 m.
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09.03.2021
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