Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) – Betriebsstelle Cloppenburg – beabsichtigt, einen rechtsseitigen Dammabschnitt an der Gehobenen Hase in der Gemeinde Gehrde (Samtgemeinde Bersenbrück) zwischen der ehemaligen Schleuse I und dem Biotop Rüsfort (Bau-km 6+714 bis Bau-km 6+945) auf einer Strecke von ca. 235 m zu erneuern. Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit der bereits vorgenommenen Dammerneuerung an Gehobenen Hase zwischen Quakenbrück und Gehrde (Hase-km 79,5 bis Hase-km 86), die im Frühjahr 2021 fertiggestellt worden ist. Der Damm befindet sich in dem betroffenen Abschnitt in einem unbefriedigenden Zustand (u.a. Durchlässigkeit aufgrund lockerer Lagerung, steile Neigungen, fehlender Randgraben, Baumstümpfe im Kronenbereich). Im Rahmen der Maßnahme soll im geplanten Dammabschnitt eine Dammverbreiterung zur Gewährleistung der Standsicherheit erfolgen. Dazu soll die Dammstrecke teilweise bis zu 50 cm über Mittelwasserstand abgetragen und mit einer Neigung von 1:3 vollständig neu wiederaufgebaut werden. Das vorhandene Bodenmaterial soll wiederverwendet werden. Je nach Höhenlage des landseitigen Geländes werden rd. 6 m landwirtschaftliche Nutzfläche für die Herstellung des Dammes benötigt und überbaut. Weiterhin umfasst die Maßnahme die Erneuerung und Anlage eines Sickerwasser-Randgrabens sowie eines Dammverteidigungsweges auf einer Länge von 235 m und einer Breite von 4,50 m. Der Weg soll mit Mineralgemisch auf Geogitter befestigt und in Form von Schotterrasen eingegrünt werden. Weiterhin soll im Stationsbereich 6+780 am rechtsseitigen Ufer der Gehobenen Hase eine Dreiecksbuhne eingebaut werden, um eine gezielte Strömungslenkung in den Einlauf der Hase zu garantieren. Zusätzlich ist im Bereich 6+930 auf Höhe des Dammverteidigungsweges die dauerhafte Errichtung einer 700 m2 großen Lagerfläche und der Anschluss der Wegefläche an den vorhandenen Feldteilenweg vorgesehen. Temporäre Baustelleneinrichtungsflächen sollen im Bereich des Zufahrtsweges vom Feldteilenweg zum Hasedeich (rd. 200 m Länge und 5 m Breite) errichtet werden. Der NLWKN – Betriebsstelle Cloppenburg – hat als Träger der Maßnahme gemäß § 5 Abs. 1 UVPG i. d. F. der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540) die allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht beantragt. Die beabsichtigte Dammerneuerung dient der Herstellung und Erhaltung der Dammsicherheit und soll als Gewässerausbau gemäß § 67 Abs. 2 S. 3 WHG i. d. F. vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 18.08.2021 (BGBl. I S. 3901), erfolgen. Derartige Baumaßnahmen unterliegen nach § 9 Abs. 3 und 4, § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 13.13 der Anlage 1 UVPG der allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung einer UVP-Pflicht. Der NLWKN – Direktion, Geschäftsbereich 6 – hat als zuständige Behörde nach überschlägiger Prüfung gemäß § 5 Abs. 1, § 9 Abs. 3 und 4, § 7 Abs. 1 UVPG auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Informationen unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien sowie nach Kenntnisnahme der Stellungnahme der zuständigen unteren Naturschutzbehörde festgestellt, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Direktion - Geschäftsbereich 6 - Standort Oldenburg

Im Dreieck 12
26127 Oldenburg
Deutschland

E-Mail: poststelle.bra-ol@nlwkn.niedersachsen.de
Telefon: 0441 / 95069-112
Fax: 0441 / 95069-201
URL: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

13.10.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung