Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Enercity Contracting GmbH, Osterstraße 63, 30159 Hannover, beantragte am 21.07.2021 die Genehmigung einer anzeigepflichtigen Änderung nach § 16 Abs. 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Aufbereitung von Brüdenkondensaten mit einer Aufbereitungsleistung von 60.000 t/a auf dem Gelände der Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) am Standort 30659 Hannover, Moorwaldweg 314, Gemarkung Klein-Buchholz, Flur 29, Flurstück 341/116. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens ist gemäß §§ 5, 9 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 8.1.1.2 der Anlage 1 UVPG durch eine Vorprüfung des Einzelfalls zu ermitteln, ob für das beantragte Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht. Die Vorprüfung hat ergeben, dass für das Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Das Ergebnis der Vorprüfung wird gemäß § 5 UVPG bekannt gegeben.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsische Gewerbeaufsichtsämter
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover

Freundallee 9a
30173 Hannover
Deutschland

E-Mail: poststelle@gaa-h.niedersachsen.de
Telefon: 0511/9096-0
Fax: 0511/9096-199
URL: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de

Datum der Entscheidung

25.01.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Enercity GmbH § 5 UVPG ( Enercity GmbH § 5 UVPG.pdf )