Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma E. Kuhlmann GmbH hat die Genehmigung zur Erweiterung eines Bodenabbaus gemäß §§ 8 ff. des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatSchG) vom 19. Februar 2010 in der zurzeit gültigen Fassung beantragt. Gegenstand des Verfahrens ist der Sandtrockenabbau in der Gemeinde Visbek auf den Flurstücken 80 und 81 der Flur 6 in der Gemarkung Visbek welcher um die Flurstücke 72-79 sowie 39-42 der Flur 6 erweitert werden soll. Die beantragte Erweiterungsfläche beträgt ca. 4,61 ha. Das beantragte Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach dem NNatSchG. Gemäß § 2 i. V. m. Nr. 1 der Anlage 1 NUVPG vom 18.12.2019 in der zurzeit gültigen Fassung i. V. m. § 7 Abs. 2 UVPG in der Fassung vom 18.03.2021 wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen ist, da das Vorhaben nach Anwendung der Kriterien gem. Anlage 3 zum UVPG keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Vechta, Niedersachsen
Amt für Umwelt und Tiefbau
Ravensberger Straße 20
49377
Vechta
Deutschland
E-Mail: | info@landkreis-vechta.de |
Telefon: | 04441/898-0 |
Fax: | 04441/898-1037 |
URL: | https://www.landkreis-vechta.de/ |
Datum der Entscheidung
25.09.2024