Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Tennet TSO GmbH (im Folgenden: Vorhabensträgerin) hat für das o. g. Vorhaben bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, eine Planänderung in der Form eines Verzichts auf Planfeststellung und Plangenehmigung nach § 43d EnWG i.V.m. § 76 Abs. 2 VwVfG beantragt.
Die Vorhabensträgerin hat auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses eine optimierte Bauausführungsplanung erstellt. Im Zuge dessen beantragte sie im Bauabschnitt Südlich der Autobahn - Anschlussstelle ‚Dreieck Salzgitter‘ im Bereich der Gemeinde Holle die Trassenführung der 380-kV-Leitung für einen geradlinig verlaufenden Trassenabschnitt von der Kabelübergangsanlage Süd bis zum Mast A087. Die geplante Kabelübergangsanlage (KÜA) wurde bereits unverändert gem. Planfeststellungsbeschluss errichtet. Im weiteren Verlauf in Richtung Süden soll der Mast A086 auf dem gleichen Flurstück um ca. 60 m in westliche Richtung näher an die Abfahrt der Kreisstraße K305 verschoben werden, so dass er auf die direkte Achslinie zwischen KÜA und Mast A087 platziert werden kann. Dies ermöglicht es, den ursprünglich geplanten Winkelabspannmast (Höhe 57,6 m) durch einen nun-mehr optimierten niedrigeren Tragmast (Höhe 57,5 m) zu ersetzen. Dieser erhält an seinem neuen Maststandort die Mastnummer A086N. Die Flächeninanspruchnahme für den neuen Maststandort verringert sich um 1 m² zur ursprünglichen Planung. Die beiden Spannfelder zwischen der KÜA Süd, dem Mast A086N und dem Mast A087 verändern sich aufgrund der Verschiebung. Der Mast A087 soll weiterhin an seinem zuletzt festgelegten und genehmigten Standort errichtet werden, er erhält lediglich eine kleine Drehung um ca. 3,4 Grad als Anpassung an die neu entstehende Leitungsachse. Diese Drehung des Mastes A087 hat zudem eine geringfügige Änderung des Überspannungsbereiches bis zum Mast A088 zur Folge.
Die zugehörigen Baustelleneinrichtungsflächen (Arbeitsflächen, Stellflächen für Gerüste, Zuwegungen) werden im Änderungsbereich an die neue Trassenplanung angepasst. Die Arbeitsfläche von Mast A086N wird kleiner, die Zuwegung zu der Arbeitsfläche verringert sich ebenfalls. Die ursprünglich vorgesehenen zwei Seilzugflächen entfallen und werden durch eine neue Seilzugfläche ersetzt. Von der gesamten Änderung sind überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen betroffen, jedoch ändern sich auch die Kreuzungsstellen mit der Kreisstraße K305 und der Autobahn A7. Durch den geänderten Winkel, in dem die Leiterseile die BAB 7 queren, wird auch das dortige Schutzgerüst geändert. Es nimmt danach ca. 300 m² weniger Fläche in Anspruch. Außerdem wird das Schutzgerüst über der Kreisstraße K305 zwischen der KÜA und dem Mast A086 bzw. A086N angepasst. Auch dieses wird insgesamt ca. 688 m² weniger Fläche beanspruchen als zuvor.

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Deutschland

E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)511 30 34 01
Fax: +49 (0)511 30 34 20 99
URL: http://www.strassenbau.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

28.06.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

210628 Feststellung § 5 II UVPG ( 210628 Feststellung § 5 II UVPG.pdf )