Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung plant das Abteufen von zwei Erkundungsbohrungen, um mehr Kenntnisse über den geologischen Aufbau der Asse, hier speziell zum Deckgebirge und Übergangsbereich Deckgebirge-Salinar, zu erlangen. Nach Auswertung der Ergebnisse aus den Bohrungen sollen diese, wenn möglich, als Grundwassermessstellen eingerichtet werden. Die Lage der geplanten Bohrungen befindet sich im Höhenzug Asse auf dem Gebiet der Samtgemeinde Elm-Asse zwischen den Ortschaften Remlingen, Wittmar, Mönchevahlberg und Groß Vahlberg im Landkreis Wolfenbüttel. Die beiden geplanten Erkundungsbohrungen Remlingen 10 (R10) und Remlingen 11 (R11) sind vorbereitende Maßnahmen für das Gesamtvorhaben „Rückholung der radioaktiven Abfälle und Stilllegung der Schachtanlage Asse II“. Sie stellen damit eine Erweiterung (Änderung) des Gesamtvorhabens dar. Gemäß § 1 Nummer 7 der UVP-V Bergbau bedarf die Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Sicherstellung oder Endlagerung radioaktiver Stoffe im Sinne des § 126 Abs. 3 des Bundesberggesetzes einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Da für die Schachtanlage Asse II bislang keine UVP durchgeführt wurde, besteht für das Änderungsvorhaben „Erkundungsbohrungen R10 und R11“ gemäß § 9 Abs. 3 i. V. m. § 7 UVPG die Pflicht zur UVP-Vorprüfung. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld
An der Marktkirche 9
38678
Clausthal-Zellerfeld
Deutschland
E-Mail: | Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)5323-9612-200 |
Datum der Entscheidung
12.08.2020