Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat am 22.04.2016 für Recht erkannt, dass der Planfeststellungsbeschluss vom 30.11.2011 für den Neubau der B 3 Ortsumgehung Celle, Mittelteil, in der Fassung des Planänderungsbeschlusses vom 02.02.2015 rechtwidrig und nicht vollziehbar ist. Der daraufhin ergangene Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 26.02.2019 wurde wiederum beklagt. Auf der Grundlage einer außergerichtlichen Vereinbarung zwischen dem Kläger und der Planfeststellungsbehörde wurde Einvernehmen erzielt, ergänzende Regelungen zum Artenschutz (insbesondere für Fledermäuse) festzulegen sowie sonstige Eingriffe in Natur und Landschaft zu minimieren und zu kompensieren. Es ist daher eine Planänderung bzw. eine Planergänzung vorgesehen; um die naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen zu ändern bzw. zu ergänzen.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Deutschland

E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)511 30 34 01
Fax: +49 (0)511 30 34 20 99
URL: http://www.strassenbau.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

07.04.2020