Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma SAB Projektentwicklung GmbH & Co. KG hat mit Datum vom 15.12.2020 einen Antrag auf Erteilung eines Genehmigungsbescheides nach § 4 i. V. m. § 10 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von sieben Windenergieanlagen im Außenbereich der Stadt Bockenem, Gemarkung Bockenem, Flur 6, Flurstück 35, 43, 17/3 und 9/2 sowie Gemarkung Bornum, Flur 2, Flurstück 267, 265/4 und 258 gestellt. Es ist geplant, sieben WEA des Typs Vestas V-162 mit einer Nennleistung von je 5,6 MW, einer Nabenhöhe von 169 m und einer Gesamthöhe von 250 m zu errichten. Es wurden hierfür weder eine Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG noch eine Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG beantragt. Die Anlagen sollen nach erteilter Genehmigung im Jahr 2023 errichtet und in Betrieb genommen werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Hildesheim, Niedersachsen
208 - Umweltamt
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134
Hildesheim
Deutschland
E-Mail: | Immissionsschutz@landkreishildesheim.de |
Telefon: | (0 51 21) 309 0 |
Fax: | (0 51 21) 309 2000 |
URL: | https://www.landkreishildesheim.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
30.03.2023
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
06.10.2022 - 06.10.2022
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
30.06.2022 - 29.07.2022