Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Betriebsstelle Meppen des NLWKN plant, die Vechte bei Quendorf im Bereich km 132,80 bis km 131,80 (oberhalb Brücke Schulstraße) mit Gewässerausbaumaßnahmen gemäß den §§ 67 ff. WHG vom 31.7.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4.12.2018 (BGBl. I S. 2254), i. V. m. den §§ 107 ff. NWG vom 19.2.2010 (Nds. GVBl. S. 64), zuletzt geändert durch Artikel 2 § 7 des Gesetzes vom 12.11.2015 (Nds. GVBl. S. 307), ökologisch aufzuwerten und hat dafür am 1.11.2018 beantragt festzustellen, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß dem UVPG i. d. F. vom 24.2.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8.9.2017 (BGBl. I S. 3370), besteht. Die Vechte weist in diesem Bereich keine natürlichen Sohl-, Ufer- oder Auenstrukturen auf. Um hier eine Verbesserung zu erzielen, sollen folgende Maßnahmen durchgeführt werden: — Anlage von 4 Initialgerinnen zur Laufverlängerung mit einer Gesamtlänge von 660 m und zur Entwicklung der Weichholzaue mittels natürlicher Sukzession — Entfernen der Ufersicherung und Schaffung von Rohboden zur Förderung der Eigendynamik und als natürliche Sukzessionsflächen, — Anlage eines einseitig angeschlossenen Altarms zur Erhöhung der Standort- und Artenvielfalt insbesondere der Fisch- und Amphibienfauna, — Einbau von Totholzelementen und Wurzelstöcken und Sturzbäumen zur Verbesserung der Lebensbedingungen für die Gewässerfauna und zur Förderung eines vielfältigen Strömungs- und Substratmosaiks sowie der Breiten- und Tiefenvarianz. Derartige Baumaßnahmen unterliegen nach §§ 5, 7 Abs. 1 i. V. m. Nummer 13.18.1 der Anlage 1 UVPG der allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht. Der NLWKN hat als zuständige Behörde nach überschlägiger Prüfung gemäß § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 UVPG auf der Grundlage geeigneter Angaben der Vorhabenträgerin sowie eigener Informationen unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien sowie nach Kenntnisnahme der Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde festgestellt, dass eine UVP-Pflicht für das Vorhaben nicht besteht.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Direktion - Geschäftsbereich 6 - Standort Oldenburg

Im Dreieck 12
26127 Oldenburg
Deutschland

E-Mail: poststelle.bra-ol@nlwkn.niedersachsen.de
Telefon: 0441 / 95069-112
Fax: 0441 / 95069-201
URL: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

12.03.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Ergebnis und Begründung der Vorprüfung des Einzelfalls ( 190312_Ergebnis_und_Begründung_EFP_Vechte_Quendorf_1_SW_Ueberarb.pdf )