Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Kernkraftwerk Lingen - Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zum Abbau der Anlage KWL für das Teilprojekt 2: Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG Die Kernkraftwerk Lingen GmbH, Schüttorfer Straße 100, 49808 Lingen (Ems), hat für das Kernkraftwerk Lingen (KWL) beim MU als zuständiger Genehmigungsbehörde die Genehmigung für das Teilprojekt 2 zum Abbau der Anlage KWL beantragt. Dieses Vorhaben gilt gem. Anlage 1 Nr. 11.1 zum UVPG als Änderung eines Vorhabens, für das eine UVP durchgeführt worden ist. Entsprechend § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG war für dieses Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Die Vorprüfung beinhaltet gem. § 7 UVPG eine überschlägige Prüfung, ob das Vorhaben unter Berücksichtigung der Anlagen 2 und 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien erheblich nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 UVPG in Verbindung mit § 7 UVPG hat ergeben, dass das beantragte Teilprojekt 2 zum Abbau der Anlage KWL keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann und die Durchführung einer UVP daher nicht erforderlich ist. Diese Feststellung der UVP-Pflicht ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Sie wird hiermit bekannt gegeben. Die Begründung nach § 5 Abs. 2 UVPG kann weiter unten auf dieser Webseite als PDF-Datei heruntergeladen werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Archivstr. 2
30169
Hannover
Deutschland
E-Mail: | poststelle@mu.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 120 0 |
URL: | https://www.umwelt.niedersachsen.de/ |
Datum der Entscheidung
11.09.2019