Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die EMPG beabsichtigt eine Tiefbohrung Ahlhorn Z3 (Explorationsbohrung) in der Gemeinde Emstek im Landkreis Cloppenburg abzuteufen. Die Endteufe der geplanten Bohrung beträgt 3.750 m. Ziel der geplanten Bohrung ist die Wiedererschließung des Erdgasfeldes Ahlhorn.

Gemäß § 1 Satz 1 Nr. 10. b) der UVP-V Bergbau ist bei einer Tiefbohrung ab 1000 m Teufe zur Aufsuchung von Bodenschätzen eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3c Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der bis zum 28.07.2017 gel-tenden Fassung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), jetzt § 7 Abs. 2 UVPG in der seit dem 29.07.2017 geltenden Fassung, durchzuführen.

Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt.

Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist.

Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können unter untenstehendem Prüfvermerk eingesehen werden.

UVP-Kategorie

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld

An der Marktkirche 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Deutschland

E-Mail: Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)5323-9612-200

Datum der Entscheidung

15.10.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Prüfvermerk UV-VP Bohrung Ahlhorn Z3 ( Prüfvermerk UV-VP Bohrung Ahlhorn Z3.pdf )