Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Departement of Business, Energy and Industrial Strategy (Ministerium für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie) des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland (UK) hat die Durchführung eines grenzüberschreitenden Beteiligungsverfahrens zur Errichtung des Kernkraftwerkes Hinkley Point C bekanntgegeben. Die Genehmigung („Development Consent Order“) vom März 2013 für die Errichtung liegt bereits vor. Im Rahmen der Erstellung dieser Genehmigung wurde durch die Britische Behörde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Eine Notifizierung nach Art. 3 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung in einem grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) erfolgte nicht. Die britische Behörde sieht das nun gestartete Beteiligungsverfahren nicht als formelle Notifizierung im Sinne der Espoo-Konvention an, sichert aber zu, die Informationen zur Verfügung zu stellen, welche auch im Rahmen einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung zur Verfügung gestellt worden wären. Die britische Behörde hat angekündigt, im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens abgegebene Stellungnahmen zu prüfen und im weiteren Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zu berücksichtigen, sofern daraus neue grenzüberschreitende Auswirkungen erkennbar sind. Aufgrund der Vielzahl der auf den Internetseiten der britischen Behörden zur Verfügung gestellten Dokumente wurden nur die wichtigsten direkt in das UVP-Portal hochgeladen oder verlinkt.
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Archivstr. 2
30169
Hannover
Deutschland
E-Mail: | poststelle@mu.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 120 0 |
URL: | https://www.umwelt.niedersachsen.de/ |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
21.08.2017 - 20.10.2017