Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Hannover- plant den Umbau der Anschlussstelle Großburgwedel Westseite zu einem Kreisverkehrsplatz. Der Knotenpunkt stellt derzeit einen Unfallschwerpunkt dar. Durch den Umbau der Anschlussstelle kann es zu Beeinträchtigungen der Umwelt kommen. Im Rahmen der Bauvorbereitungen, während des Baubetriebs und nach Fertigstellung des Vorhabens sind die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Luft und das Landschaftsbild betroffen. Weitere Beeinträchtigungen entstehen durch den Biotopverlust von Ruderalfluren sowie eines Fließgewässers (Ehlbeeksgraben). Zusätzlich ist der Verlust von vier Einzelbäumen und einer Baumreihe zu erwarten. Für das Vorhaben ist ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (LFB) erstellt worden. Demnach erfolgt der Umbau des Knotenpunktes auf einer Länge von etwa 373 m. Die Neuversiegelung des Gesamtvorhabens beläuft sich auf 1.246 m². Dadurch werden u. a. südlich der L 381 Bereiche des Landschaftsschutzgebietes „LSG H 45 – Hahle“ dauerhaft in Anspruch genommen. Schutzzweck ist insbesondere der Erhalt eines vielfältigen Landschaftsbildes. Der Bereich nördlich der L 381 gehört der Schutzzone IIIB des Trinkwasserschutzgebietes „Fuhrberger Feld“ an. Hier gilt es, dass alle raumbedeutenden Planungen und Maßnahmen mit der Zweckbestimmung der Trinkwassergewinnung zu vereinbaren sein sollen. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen sind Schutzmaßnahmen wie beispielsweise nach den Vorgaben der DIN 18920 („Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“) und der RAS-LP 4 („Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen“) sowie zeitliche Regelungen zu beachten. Verbleibende Eingriffe werden durch geplante und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert. Weitere nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter im Sinne des NUVPG unter Beachtung der Kriterien von § 5 NUVPG sind nicht zu erwarten bzw. als nicht erheblich einzustufen. Vor dem Hintergrund hat die Vorprüfung deshalb ergeben, dass aufgrund der Größenordnung und Eigenart des Projektes erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Ein Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung wird daher nicht durchgeführt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Region Hannover, Niedersachsen
Team 63.01: Baurecht und Fachaufsicht
Hildesheimer Straße 20
30169
Hannover
Deutschland
E-Mail: | 63.01.Planfeststellung@region-hannover.de |
Telefon: | +49(0)511 / 616 - 2 2603 |
Fax: | +49(0)511 / 616 – 1 123480 |
Datum der Entscheidung
20.08.2019