Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Wintershall Dea GmbH beabsichtigt, im Feld Emlichheim eine neue Dampfinjektionsbohrung Emlichheim 522 zur Unterstützung der Erdölförderung abzuteufen. Die vertikale End-teufe der geplanten Bohrung beträgt 840 m. Der Standort der Bohrung liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Emlichheim im Landkreis Grafschaft Bentheim. Gemäß § 1 Satz 1 Nr. 2. b) der UVP-V Bergbau ist für die Gewinnung von Erdöl zu gewerblichen Zwecken mit einem täglichen Fördervolumen unter 500 t Erdöl eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3c Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der bis zum 28.07.2017 geltenden Fassung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), jetzt § 7 Abs. 1 UVPG in der seit dem 29.07.2017 geltenden Fassung, durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können unter untenstehendem Prüfvermerk eingesehen werden.

UVP-Kategorie

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld

An der Marktkirche 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Deutschland

E-Mail: Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)5323-9612-200

Datum der Entscheidung

29.08.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Prüfvermerk Emlichheim 522 ( Prüfvermerk Emlichheim 522.pdf )