Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Amprion GmbH (im Folgenden: Vorhabenträgerin) hat für das o. g. Vorhaben bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover (im Folgenden: NLStBV), die Durchführung eines Anzeigeverfahrens nach § 43f EnWG beantragt.
Die Vorhabenträgerin hat im Wege der Verkehrs- und Versorgungssicherheit auf dem Gebiet der Gemeinde Hilter am Teutoburger Wald im Ortsteil Allendorf die Standsicherheit der Masten der 220-kV-Höchstspannungsleitung (Bl. 2310) Lüstringen bis Pkt. Ummeln zu gewährleisten. Zur Vermeidung etwaiger Personen- und/oder Sachschäden ist zunächst eine Entlastung der bestehenden Maste zwischen dem Pkt. Allendorf und dem Pkt. Hesseln (Richtung Süden) durch die Abnahme der bisher aufliegenden Leiterseile erforderlich, um die Instandhaltungsmaßnahmen im erforderlichen Umfang durchführen zu können.
Mit der Abnahme der Leiterseile im südlichen Abschnitt fehlen dem nördlichen Abschnitt temporär die Leiterseilzugkräfte aus Richtung Süden. Da der aktuelle Bestandsmast Nr. 52 ein Tragmast ist und damit grundsätzlich keine Leiterseilendzugkräfte aufnehmen kann, wird rund 15 m nordwestlich dieses Bestandsmastes ein provisorischer Abspannmast notwendig. Die Vorhabenträgerin plant daher einen provisorischen Abspannmast mit der Nr. P52 im bestehenden Schutzstreifen aufzustellen. Der Bestandsmast Nr. 52, wie auch alle von der Leiterseilabnahme betroffenen Masten, bleiben bestehen, um den Betrieb und etwaige zusätzliche noch nicht näher definierte Sanierungsmaßnahmen an diesen Masten weiterhin zu ermöglichen.
Die temporäre Aufstellung des provisorischen Mastes P52 im Schutzstreifen der Bl. 2310 ist zur Aufnahme der veränderten Zugkräfte und damit zur Sicherstellung der Standsicherheit des Mastes 51 zwingend erforderlich. Die geplante Masthöhe für das Provisorium P52 beträgt 35,7 m über Erdoberkante (EOK). Der Bestandsmast Nr. 51 ist 38,48 m hoch und der Bestandsmast Nr. 52 ist 36,04 m hoch (jeweils über EOK). Für die Aufstellung des Provisoriums wird innerhalb der temporären Arbeitsfläche von ca. 40 x 40 m (1.600 m2) eine Stellfläche von ca. 15 x 15 m (225 m2) in Anspruch genommen. Im Bereich der vier Mastfüße wird auf einer Fläche von 4,5 x 2,5 m (ca. 45 m2) zunächst der Oberboden abgetragen und im Umfeld gelagert. Anschließend wird die freigeräumte Fläche mit einem Vlies ausgelegt und dann mit einer ca. 30 cm starken Schicht aufgeschottert. Auf den Schotterflächen werden die sog. Auflastfundamente des Provisoriums P52 zur Standsicherheit errichtet. Ein weiterer Eingriff in den Boden erfolgt nicht. Im Anschluss werden die vorhandenen Stromkreise auf die Auflastprovisorien übernommen. Der Seilzug erfolgt auf einem ca. 600 m² großen „Windenplatz", der ca. 80 m südöstlich des Provisoriums im Bereich der Zuwegung liegt.
Frühestens mit Erlass des Planfeststellungsbeschlusses für den dritten Genehmigungsabschnitt des Projektes EnLAG 16, werden die bestehenden Maste (insbesondere der Bl. 2310) bzw. das Provisorium P52 dauerhaft demontiert. Die temporäre Betriebszeit des provisorischen Mastes P52 wird voraussichtlich vier bis sechs Jahre betragen.
Die Stromversorgung der Stadt Melle mit zwei 110-kV-Stromkreisen wird in diesen Zeitraum über den nördlichen Abschnitt der Bl. 2310 zwischen der UA Lüstringen und dem Pkt. Allendorf sowie der Bl. 1123 und der sich daran anschließenden Bl. 0226 sichergestellt.

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Deutschland

E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)511 30 34 01
Fax: +49 (0)511 30 34 20 99
URL: http://www.strassenbau.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

31.08.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Feststellung § 5 II UVPG ( Feststellung § 5 II UVPG.pdf )