Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die geplante Maßnahme beinhaltet die Umgestaltung der südlichen Einfahrrampe der AS Handorf, Richtungsfahrbahn Lüneburg, die derzeit einen Unfallschwerpunkt darstellt. Die Umgestaltung beginnt südlich des vorhandenen Rahmendurchlasses (Bauwerk Rö 16), durch den der als Bestandteil des FFH-Gebietes Nr. 212 „Gewässersystem der Luhe und der unteren Neetze“ (Meldenummer 2626-331) geschützte Bornbach unterführt wird, bei Bau-km 211+090 und endet an dem Anschluss der Einfahrrampe an die BAB 39 bei Bau-km 211+280. Bei der Umgestaltung wird der Scheitelradius der Einfahrrampe um 8,00 m vergrößert. Dabei wird der vorhandene Querschnitt der Rampe beibehalten und unterteilt sich dann in jeweils 0,50 m Randstreifen und 4,50 m Fahrstreifen. Derzeit verläuft auf dem Rahmendurchlass (Bauwerk Rö 16), der durch die Maßnahme unverändert bleibt, die vorhandene Rampe zur Anschlussstelle zusammen mit einem parallelen Betriebsweg. Da die neue im Scheitelradius aus Gründen der Verkehrssicherheit aufgeweitete Rampe zur Anschlussstelle auf dem unveränderten Bauwerk Rö 16 um ca. 3,25 m zur Kurveninnenseite verlegt wird, wird der Betriebsweg zukünftig nicht mehr über das Bauwerk geführt, sondern geteilt. Der südlich des Bauwerks Rö 16 verlaufende Teil wird mit einer Zufahrt an die Einfahrrampe der AS Handorf angeschlossen. Der nördlich des Bauwerks verlaufende Teil wird entsprechend dem Bestand an das nachgeordnete Netz angeschlossen. Am nördlichen Betriebsweg wird ebenfalls auf der vorhandenen Freifläche die ursprünglich geplante Wendemöglichkeit reaktiviert.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
Datum der Entscheidung
06.05.2019