Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Gemeinde Lilienthal wurde entsprechend ihres Antrages eine Plangenehmigung für den Ausbau eines Gewässers (Umleitung/ Verlegung) sowie in diesem Zusammenhang eine Erlaubnis zum Zwecke einer Grundwasserabsenkung erteilt. Betroffen sind die Flurstücke 396/23, 398/8 und 4/3, Flur 12, in der Gemarkung Sankt Jürgen. Die Maßnahme ist erforderlich für den Ausbau des Heinrich-Schmidt-Barrien-Weges in der Gemeinde Lilienthal. In diesem Zuge wird die vorhandene Vorflut eines Gewässers III. Ordnung („Graben 1“) durch den neu zu verlegenden Straßenentwässerungskanal im Heinrich-Schmidt-Barrien-Weg unterbrochen und soll auch nicht wieder hergestellt werden. Der Graben 1 wird mittels Herstellung einer neuen Grabenverrohrung in der südlichen Fahrbahn der Kreisstraße 8 umgelegt und erhält mit der Grabenverrohrung eine neue Vorflut („Graben 2“). Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Osterholz hat als zuständige Behörde nach Prüfung anhand der Antragsunterlagen, eigener Ermittlungen und der zu prüfenden Rechtsvorschriften festgestellt, dass für die geplante Maßnahme keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Ergänzend verweise ich auf das beigefügte Dokument.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Osterholz, Niedersachsen
Umweltamt
Osterholzer Straße 23
27711
Osterholz-Scharmbeck
Deutschland
E-Mail: | umweltamt@landkreis-osterholz.de |
Telefon: | 04791 930-3210 |
Fax: | 04791 930-11 3210 |
URL: | https://www.landkreis-osterholz.de/ |
Datum der Entscheidung
14.08.2023