Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Hafen Hitzacker GmbH betreibt in Hitzacker (Elbe) einen Sportboothafen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 26.06.2015 sind umfangreiche Maßnahmen, wie die Vergrößerung des Hafenbeckens und die Erhöhung der Anzahl der Bootsliegeplätze, festgestellt worden. Im Zuge dieses Verfahren wurde eine Vorprüfung gemäß § 3b UVPG a.F. durchgeführt, die mit dem Ergebnis abschloss, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Das Hafenbecken ist nicht vergrößert worden und die Anzahl der Bootsliegeplätze wurde nur in geringem Umfang innerhalb des bestehenden Hafenbeckens erhöht. Da die Hafenzufahrt über den direkt an die Elbe angeschlossenen Stichkanal wegen wiederkehrender aufwendig zu beseitigender Sedimentablagerungen nicht mehr genutzt werden kann, ist beantragt, das genehmigte Vorhaben in wesentlichen Teilen zu ändern und zu ergänzen. Vorrangiges Ziel ist die Erreichbarkeit und damit Nutzbarkeit des Sportboothafens über eine Verbesserung der Anbindung an die Bundeswasserstraße Elbe dauerhaft zu sichern. Hierzu ist vorgesehen, eine neue Hafenanbindung über die Jeetzel an die Elbe herzustellen. Nachfolgend beschriebene Maßnahmen sind beantragt: 1. Abriss der derzeit das Stadtgebiet Hitzacker mit dem Elbvorland (Schweineweide) verbindenden Stahlbetonbrücke über die Jeetzel. An dieser Stelle ist zur Herstellung der Schiffspassierbarkeit und der Sicherstellung der Erreichbarkeit des Elbvorlandes die Aufweitung des Gewässerprofils der Jeetzel, der Abriss der Stahlbetonbrücke und der Neubau einer Drehbrücke in Stahlbauweise geplant. 2. Verschluss des Stichkanals zur Elbe mit einem Erddamm im Anschluss an das Hafenbecken. 3. Einbau von 9 Dalben und Herstellung einer neuen Steganlage mit 26 Bootsliegeplätzen und Anschluss an die Strom- und Wasserversorgung. Die Hafen Hitzacker GmbH hat am 05.03.2018 die allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 3 Nr. 2 i. V. m. Ziffer 13.12 der Anlage 1 UVPG beantragt. Für das beantragte Vorhaben ist gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 2 UVPG vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370) in V. m. Nr. 13.12 der Anlage 1 UVPG anhand einer allgemeinen Vorprüfung festzustellen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Der NLWKN hat als nach § 5 Abs. 1 UVPG zuständige Behörde nach überschläglicher Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien festgestellt, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Direktion - Geschäftsbereich 6 - Standort Lüneburg

Adolph-Kolping-Str. 6
21337 Lüneburg
Deutschland

E-Mail: poststelle.lg@nlwkn.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)4131 / 2209-100
Fax: +49 (0)4131 / 2209-101
URL: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

05.05.2018

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

180508_UVPVorprfung_Sportboothafen_Hitzacker ( 180508_UVPVorprfung_Sportboothafen_Hitzacker.pdf )