Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der I. Oldenburgische Deichband beabsichtigt, den Ochtumdeich im Bereich von Deichhausen (Stadt Delmenhorst) neu zu profilieren. Zwischen Deichkilometer 42+125 und 43+300 weist der Deich erhebliche Profildefizite auf, insbesondere durch zu steile Böschungen, welche die erforderliche Unterhaltung erschweren.
Im Rahmen der Maßnahme sollen auf einer Länge von 1.175 m beidseitig Böschungsneigungen von 1:3, Außen- und Binnenbermen mit einer Neigung von 1:10 sowie eine 3,0 bis 3,50 breite Deichkrone hergestellt werden. Der Deichverteidigungsweg wird auf gesamter Strecke, teilweise auf der Deichkrone, in einer Breite von 3,50 errichtet, die vorhandenen Triften werden in einer Neigung von 1:20 jeweils mit einer Asphalttragdeckschicht wiederhergestellt. Im Bereich eines direkt an den Deichkörper angrenzenden Gebäudes wird eine Winkelstützwand über 70 m errichtet. Die Neuprofilierung geschieht in der vorhandenen Trasse ohne Verbreiterung der Deichaufstandsfläche durch Abtrag des Deiches von derzeitigen Höhen zwischen NHN +6,10 und +6,70 m.
Aufgrund der Lage des Deiches hinter dem Ochtumsperrwerk, welches das Hinterland im Sturmflutfall schützt und Polderwasserständen von NHN +3,75 m, ist die bisher vorhandene Höhe nicht erforderlich. Die zukünftige Deichkrone wird eine Höhe von NHN +5,40 m haben.

Der I. Oldenburgische Deichband hat als Träger der Maßnahme gemäß § 5 Abs. 1 UVPG i. d. F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.12.2019 (BGBl. I S. 2513), die allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht beantragt.

Die beabsichtigte Deichbaumaßnahme dient der Herstellung und Erhaltung der Deichsicherheit und erfolgt gemäß § 5 Abs. 2 und § 12 Abs. 1 NDG i. d. F. vom 23.02.2004 (Nds. GVBl. S. 83), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 13.10.2011 (Nds. GVBl. S. 353). Derartige Baumaßnahmen unterliegen nach § 9 Abs. 3 und 4, § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 13.13 bzw. Nr. 13.16 der Anlage 1 UVPG der allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung einer UVP-Pflicht.

Der NLWKN hat als zuständige Behörde nach überschlägiger Prüfung gemäß § 5 Abs. 1, § 9 Abs. 3 und 4, § 7 Abs. 1 UVPG auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Informationen unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien sowie nach Kenntnisnahme der Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde festgestellt, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Direktion - Geschäftsbereich 6 - Standort Oldenburg

Im Dreieck 12
26127 Oldenburg
Deutschland

E-Mail: poststelle.bra-ol@nlwkn.niedersachsen.de
Telefon: 0441 / 95069-112
Fax: 0441 / 95069-201
URL: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

12.06.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung