Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich, beantragt eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Nutzung des Emssperrwerks zur Unterstützung des Einschwimmvorgangs für den Ersatz-Neubau der Ledabrücke im Zuge der B 70 in Leer. Die neue Brücke soll ca. 15 m westlich neben der bestehenden Brücke gebaut werden. Für den anschließenden Verschub des Stahltragwerkes der Strombrücke über die Leda muss die Leda mit Hilfe des Ledasperrwerks angestaut werden. Aufgrund der Einsatzgrenzen des Ledasperrwerks ist für diese Phase aus statischen Gründen auch die Beeinflussung des Gewässerpegels im Unterlauf der Ems durch den Einsatz des Emssperrwerks erforderlich und Gegenstand des gestellten Antrags.
Das Planfeststellungsverfahren für den Ersatz-Neubau der Ledabrücke ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erfolgt die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Gesamtvorhaben. Die erkannte Notwendigkeit des Einsatzes des Emssperrwerks dient der technischen Realisierbarkeit des Verkehrsvorhabens. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird der Einsatz des Emssperrwerks - als Änderung der Planung nach erfolgter Auslegung der Unterlagen - im Rahmen einer separaten Beteiligung aller von der Änderungsplanung Betroffenen abgestimmt.
Für die beantragte wasserrechtliche Erlaubnis ist gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG i. V. m. der Anlage 1 Nr. 13.6.2 des UVPG (Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben) eine allgemeine Vorprüfung erfolgt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Landkreis Leer, Niedersachsen
Amt 61/Bauleitplanung

Bergmannstraße 37
26789 Leer
Deutschland

E-Mail: info@lkleer.de
Telefon: 0491 926-0
Fax: 0491 926-1388
URL: https://www.landkreis-leer.de/

Datum der Entscheidung

26.09.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP_Portal_wassErl_Emssperrwerkeinsatz ( UVP_Portal_wassErl_Emssperrwerkeinsatz.pdf )