Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Nienburg, Bismarckstr. 39, 31582 Nienburg, hat für das o.a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt.

Der vorliegende Entwurf umfasst den Neubau der Weserbrücke einschließlich der daraus resultierenden Straßenverlegung der B 215 und den Umbau des Knotenpunktes B 215 / L 351 / K 63 in einen sogenannten "Kleinen Verkehrsplatz".

Das Vorhaben wirkt sich in den Gemeinden Stolzenau und Leese unmittelbar aus.

Für das Vorhaben wurde die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung gem. § 7 Abs. 1 i.V.m. Ziffer 14.6 der Anlage 1 zu § 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgestellt.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Landkreis Nienburg/Weser, Niedersachsen
FB 15 Recht

Kreishaus am Schloßplatz
31582 Nienburg
Deutschland

E-Mail: kommunalaufsicht@kreis-ni.de
Telefon: 05021 967-237
Fax: 05021 967-435
URL: https://www.lk-nienburg.de/

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

30.11.2021

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung ( Bekanntmachung.pdf )

Entscheidung

Planfeststellungsbeschluss Neubau Weserbrücke B 215 vom 30-11-2021 ( Planfeststellungsbeschluss Neubau Weserbrücke B 215 vom 30-11-2021 .pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

16.11.2020 - 17.12.2020

Auslegungsinformationen

2020-10-29 Bekanntmachung öffentliche Auslegung (PDF) ( 2020-10-29 Bekanntmachung öffentliche Auslegung (PDF).pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

Planunterlagen ( Planunterlagen.pdf )