Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Olden-burg, Kaiserstraße 27, 26122 Oldenburg (Vorhabenträgerin), hat für das o.g. Vorhaben, den Neubau der Küstenautobahn A 20 von Westerstede bis Drochtersen – Abschnitt 1 von der A 28 bei Westerstede bis zur A 29 bei Jaderberg (Az. P231-31027-A20/1.BA), die Durchführung eines Planänderungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt.

Die Planung umfasst den Neubau der Küstenautobahn A 20 im 1. Abschnitt zwischen der vor-handenen Autobahn A 28 bei Westerstede und der vorhandenen Autobahn A 29. Der Planungsabschnitt beginnt mit dem geplanten Autobahndreieck A 20/A 28 und verläuft dann in einer gestreckten Linienführung in nordöstlicher Richtung. Nördlich der gekreuzten Landesstraße L 824 geht die Trassierung in einen Kurvenverlauf über, um in südöstlicher Richtung abzuschwenken. Das Ende der Baustrecke liegt unmittelbar östlich des geplanten Autobahnkreuzes A 20/A 29.
Die Länge des Abschnitts 1 beträgt 13,00 km.

Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, welche im ursprünglichen Verfahren gem. § 74 Abs. 2 UVPG n.F. nach der Fassung des UVPG zu Ende geführt wurde, die vor dem 16.05.2017 galt.

Die ursprünglichen Planunterlagen haben nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung vom 11.06.2015 bis zum 10.07.2015 zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegen. Die im Rahmen einer 1. Planänderung geänderten Planunterlagen haben nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung vom 07.11.2016 bis 06.12.2016 zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegen. Letztere beinhalteten u.a. den „Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie“ als zusätzliche Planunterlage, mit der die Auswirkungen des Vorhabens auf die betroffenen Wasserkörper sowie die Vereinbarkeit mit dem wasserrechtlichen Verschlechterungsverbot und dem Verbesserungsgebot gem. §§ 27 und 47 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) untersucht wurden.
Ein Erörterungstermin hat am 21., 22. und 23.02.2017 stattgefunden.
Der Planfeststellungsbeschluss erging am 16.04.2018.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss wurden bis zum 18.06.2018 fünf Klagen zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erhoben.

Mit einem Urteil vom 11.07.2019 hat das BVerwG in einem parallel gelagerten Verfahren, dem Verfahren mit Az. 9 A 13.18, den dort streitgegenständlichen Planfeststellungsbeschluss für den siebten Planungsabschnitt der Bundesautobahn A 39 bei Wolfsburg für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Es wird beanstandet, dass wasserrechtliche Konflikte im Zusammenhang mit den 2016 erheblich verschärften Umweltqualitätsnormen für bestimmte Stoffe nicht im Planfest-stellungsbeschluss bewältigt, sondern in die Ausführungsplanung verlagert wurden. Namentlich betreffe dies den Einbau zusätzlicher Retentionsbodenfilter in die bzw. statt der vorgesehenen Regenrückhaltebecken.

Vor dem Hintergrund der neuen Erkenntnisse hat die Vorhabenträgerin nunmehr die Änderung des festgestellten Planes beantragt. Die Klageverfahren gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss wurden ausgesetzt bzw. ruhend gestellt.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Deutschland

E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)511 30 34 01
Fax: +49 (0)511 30 34 20 99
URL: http://www.strassenbau.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

10.03.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2. Planänderung A20-1.BA_Bekanntgabe neg_Ergebnis_allg_UVP_Vorprüfung ( 2. Planänderung A20-1.BA_Bekanntgabe neg_Ergebnis_allg_UVP_Vorprüfung.pdf )