Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) beabsichtigt auf der Stadtbahnstrecke A-Nord den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Kurze-Kamp-Straße mittels Seitenhochbahnsteigen.

Die Haltestelle Kurze-Kamp-Straße ist momentan ebenerdig als Niedrigbahnsteighaltestelle ausgeführt und südlich der Bischof-von-Ketteler-Straße gelegen. Sie soll durch zwei 70 Meter lange Seitenhochbahnsteige ersetzt werden. Die Haltestelle rückt dabei stadtauswärts beziehungsweise in nordöstliche Richtung und wird dann nördlich der Bischof-von-Ketteler-Straße gelegen sein. Gleichzeitig wird die Stadtbahntrasse um etwa 20 Meter nach Westen verschoben. Die vorhandene, nicht mehr benötigte Gleisanlage wird vollständig zurückgebaut. Im Zuge des Vorhabens soll auf einem etwa 112 Meter langen Teilbereich südlich der Bischof-von-Ketteler-Straße und im Bereich der Hochbahnsteige ein tiefeingedecktes Grüngleis mit Vignolschienen auf Betonlängsbalken realisiert werden. Im Kreuzungs- und Querungsbereich ist der Gleiskörper überfahrbar mit Großflächenplatten geplant.
Des Weiteren ist eine Verlängerung des Fuß- und Radweges parallel zur neuen Trasse bis zur Kurze-Kamp-Straße vorgesehen. In den Nebenanlagen nördlich der Bischof-Ketteler-Straße auf der stadteinwärtigen Seite sind fünf Fahrradbügel sowie am stadtauswärtigen Hochbahnsteigende auf der nordwestlichen Seite entlang des Grünstreifens zwischen dem Gleisbereich und dem Neubaugebiet Herzkamp drei weitere, hintereinander liegende Fahrradbügel geplant.

Für das Vorhaben werden voraussichtlich 29 Laubbäume gefällt und 904 Quadratmeter Fläche neu versiegelt.
Gemäß § 8 Absatz 3 Satz 2, 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind Nahverkehrspläne (NVP) mit dem Ziel zu erstellen, die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen in Bezug auf den Personennahverkehr zu berücksichtigen und bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Dementsprechend sollen die jetzigen Niedrigbahnsteighaltestellen durch Haltestellen mit einem Mittelhochbahnsteig ersetzt werden.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41

Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Deutschland

E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)511 30 34 01
Fax: +49 (0)511 30 34 20 99

Datum der Entscheidung

27.09.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Vermerk zur Feststellung UVP-Vorprüfung ( 20190927 Vermerk UVP Pflicht HBS Kurze-Kamp-Str.pdf )