Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) beabsichtigt auf der Stadtbahnstrecke A-Nord den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Bothfeld mittels Seitenhochbahnsteigen und die Umgestaltung des jeweils angrenzenden Verkehrsraums mit Bahnkörper, Fahrbahn und Nebenanlagen. Die hier durchgeführte Prüfung umfasst den Bereich innerhalb der Planfeststellungsgrenze gemäß des übermittelten Lageplans mit Stand 16.10.2018. Die Haltestelle Bothfeld ist momentan ebenerdig als Niedrigbahnsteighaltestelle ausgeführt. Die Haltestelle ist an der Landesstraße (L) 382 Kugelfangtrift gelegen und soll durch zwei jeweils 70 Meter lange Seitenhochbahnsteige ersetzen werden. Der Umbau der Gleise erfolgt auf einer Gesamtstrecke von rund 345 Meter Länge. Die Gleise im Haltestellenbereich werden um bis zu 2,7 Meter in Richtung Norden verlegt. Des Weiteren ist eine Umgestaltung des Übergangs-/Eingangsbereichs zwischen Hochbahnsteig und dem vorhandenen Siedlungsgehölz mit einer Neuordnung beziehungsweise Trennung von Fuß- und Radweg geplant. Gemäß § 8 Absatz 3 Satz 2, 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind Nahverkehrspläne (NVP) mit dem Ziel zu erstellen, die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen in Bezug auf den Personennahverkehr zu berücksichtigen und bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Dementsprechend sollen die jetzigen Niedrigbahnsteighaltestellen durch Haltestellen mit einem Mittelhochbahnsteig ersetzt werden.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41

Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Deutschland

E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)511 30 34 01
Fax: +49 (0)511 30 34 20 99

Datum der Entscheidung

08.11.2018

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Vermerk der Feststellung UVP-Pflicht ( P248_30161-57_Vermerk UVP Pflicht.pdf )
Bekanntmachung im nds. Ministerialblatt ( nds_mbl_2018_38_Teil1_Seite_1195.pdf )