Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Buchholz i.d. Nordheide, Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i. d. Nordheide, hat mit
Schreiben vom 27.11.2019 bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Harburg die
wasserrechtliche Planfeststellung bzw. Plangenehmigung für die wesentliche Umgestaltung
eines Gewässers II. Ordnung in der Gemarkung Buchholz i.d.N., Flur 14, Flurstücke 73/1,
106/2, 106/17, 107/2 nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt.
Bei der Maßnahme handelt es sich um den Einbau von zwei Doppelrohr-Durchlässen in den
Vorfluter Steinbach, ein Gewässer II. Ordnung und somit um einen Gewässerausbau im
Sinne des § 67 Abs. 2 WHG. Die Maßnahme wird im Zuge der Verlegung des Schmutzwasserkanals
im Einzugsgebiet des Mühlentunnels durchgeführt. Die komplette Breite der
Bahntrasse ist bereits verrohrt.
Bei einem Vorhaben, das in Anlage 1 Spalte 2 mit dem Buchstaben „A“ gekennzeichnet ist,
führt die zuständige Behörde eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht
durch (§ 7 Abs. 1 UVPG). Bei dem Vorhaben handelt es sich um die wesentliche Umgestaltung
eines Gewässers und unterliegt der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls (§ 7 Abs. 1
i. V. m. Nummer 13.18.1 der Anlage 1 UVPG).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Harburg, Niedersachsen
Schloßplatz 6
21423
Winsen (Luhe)
Deutschland
E-Mail: | buergerservice@lkharburg.de |
Telefon: | 04171 693-0 |
URL: | https://www.landkreis-harburg.de/ |
Datum der Entscheidung
06.07.2020