Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gasnetz Hamburg GmbH plant die Errichtung einer ca. 13 km langen Wasserstoffleitung von Hamburg Moorburg nach Leversen im Landkreis Harburg in Niedersachsen. Durch das Vorhaben soll die Versorgung mit Wasserstoff im Süden von Hamburg sichergestellt werden. Die geplante Leitung wird ca. 4 km auf niedersächsischen Teil verlegt und ca. 2 km verlaufen im Bereich der Stadtscheide im Hamburger Staatsforst direkt an der Landesgrenze. Die niedersächsischen Nachbarflächen werden für den benötigten Arbeitsstreifen vorübergehend in Anspruch genommen. Der Durchmesser der Wasserstoffleitung ist DN 500. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Rosengarten im Landkreis Harburg. Gemäß Nr. 19.2.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die Errichtung und Betrieb einer Gasversorgungsleitung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes mit einer Länge von 5 km bis 40 km und einem Durchmesser von mehr als 300 mm, eine allgemeine Vorprüfung gem. § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld

An der Marktkirche 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Deutschland

E-Mail: Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)5323-9612-200

Datum der Entscheidung

22.07.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe ( L1.4-L67007-03-08_02-2024-0018-Bekanntgabe.pdf )
Prüfvermerk ( L1.4-L67007-03-08_02-2024-0018-Prüfvermerk.pdf )