Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Aller-Ohre-Verband, Dannenbütteler Weg 100, 38518 Gifhorn, beantragt mit Schreiben vom 12.07.2019 die wasserrechtliche Planfeststellung zur Renaturierung der Aller auf einer Länge von ca. 2,8 km zwischen Badelandbrücke und Vorsfelde in Wolfsburg gemäß § 68 WHG.
Ziel ist die ökologische Verbesserung der Aller durch die Schaffung vielfältiger Uferstrukturen sowie die Steigerung der Zugänglichkeit und Erlebbarkeit des Gewässers durch die Maßnahmen.
Das Vorhaben ist nach Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 UVPG als Gewässerausbau zu bewerten. Demnach war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.
Die erforderliche Vorprüfung hat ergeben, dass die vorgesehenen Maßnahmen keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen. Durch das Vorhaben sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf die in Anlage 3 UVPG genannten wesentlichen Kriterien unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie der ggf. erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht zu prognostizieren. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Stadt Wolfsburg, Niedersachsen
Untere Wasserbehörde

Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Deutschland

E-Mail: poststelle@stadt.wolfsburg.de
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-1500
URL: https://www.wolfsburg.de/

Datum der Entscheidung

17.04.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung - Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls ( Bekanntmachung - Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls.pdf )