Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Niederlassung Norden der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG beabsichtigt den Ausbau des Westanlegers Wangerooge und hat als Trägerin des Vorhabens gemäß § 5 Abs. 1 UVPG die allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht beantragt.

Die beabsichtigten wasserbaulichen Maßnahmen dienen der Modernisierung des Westanlegers Wangerooge und unterliegen nach § 9 Abs. 3 und 4, § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 13.12 der Anlage 1 UVPG der allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht.

Der NLWKN hat als zuständige Behörde gemäß § 5 Abs. 1, § 9 Abs. 3 und 4, § 7 Abs. 1 UVPG festgestellt, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht besteht.

Diese Feststellung wird mit dem anliegenden Prüfvermerk gemäß § 5 Abs. 2 UVPG bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Direktion - Geschäftsbereich 6 - Standort Oldenburg

Im Dreieck 12
26127 Oldenburg
Deutschland

E-Mail: poststelle.bra-ol@nlwkn.niedersachsen.de
Telefon: 0441 / 95069-112
Fax: 0441 / 95069-201
URL: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

28.09.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe der Feststellung gem. § 5 UVPG mit Begründung ( 210928_Wangerooge_Westanleger_UVP_VP_Bekanntgabe mit Begruendung_Schlussf.pdf )