Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die beantrage Planänderung wirkt sich lediglich auf einzelne Masten im Vorhabenbereich aus und ist im Vergleich zum Gesamtvorgaben nur marginal. Bei dem Masten 22N der Leitung LH-10-3003 soll eine andere Höhenstufe verwendet werden mit gleichzeitiger Ergänzung um Schrägfüße, sodass die Höhe des geplanten Mastes unverändert bleibt. Hinsichtlich der dauerhaften Flächeninanspruchnahme ist festzustellen, dass sich die dauerhafte vollständige Versiegelung durch die Betonköpfe nicht verändert. Lediglich das unterirdische Fundament sowie das Eckstielmaß wird aufgrund der Schrägfüße breiter. Aufgrund von zukünftigen Leitungsbefliegungen mit Hubschraubern oder Drohnen, sollen aus Sicherheitsgründen zwischen den Masten 27N und 3205 (Querverbindung) Flugwarnkugeln ergänzt werden. Diese Änderung hat jedoch keine Auswirkungen auf die dauerhafte und bauzeitliche Flächeninanspruchnahme. Aufgrund des Verdrillungskonzeptes wird am Mast 3218 der Leitung LH-10-3039 eine Verdrillung ergänzt. Auch dies Änderung hat keine Auswirkungen auf die dauerhafte und bauzeitliche Flächeninanspruchnahme. Durch die Querverbindung und die Ergänzung der Flugwarnkugeln muss die Bezeichnung des Masttyps vom Mast 3205 geändert werden. Ebenfalls werden aufgrund von fehlerhaften Darstellungen in der Mastliste bzw. dem Profilplan die Feld- und Abspannabschnittslänge vom Mast 18A zu dem Mast 22N als auch das Bestands-ESLK im Bereich Mast 21 bis 22N korrigiert. Diese genannten Änderungen haben nur eine Änderung der Planunterlagen (andere Bezeichnung, Korrektur) zur Folge und wirken sich nicht auf den Leistungsbau an sich aus, sodass sich hieraus keine zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ergeben.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
URL: | http://www.strassenbau.niedersachsen.de/ |
Datum der Entscheidung
16.05.2023