Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Herr Hermann Heitmann, Kreepener Hauptstraße 4, 27308 Kirchlinteln hat gemäß § 9 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) einen Antrag auf eine beabsichtigte Erstaufforstung am 27.03.2023 gestellt. Die geplante Erstaufforstung betrifft das Flurstück 2/1 der Flur 2 mit einer Größe von 6 ha in der Gemarkung Kreepen. Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Anlage 1 Spalte 2 Nr. 17.1.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für dieses Vorhaben im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist. Diese standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass keine besonderen Nutzungen oder besonderen Ausprägungen der unter Nr. 2.1 und 2.2 der Anlage 3 UVPG genannten Kriterien ersichtlich sind. Weiterhin ist weder ein besonders geschütztes Gebiet betroffen noch sind erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter im Sinne des Gesetzes zu befürchten (Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG). Eine UVP-Pflicht für das Vorhaben besteht daher nicht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Verden (Aller), Niedersachsen
Naturschutz, FD 70
Lindhooper Straße 67
27283
Verden (Aller)
Deutschland
E-Mail: | kreishaus@landkreis-verden.de |
Telefon: | 04231 15-0 |
Fax: | 04231 15-603 |
URL: | https://www.landkreis-verden.de/ |
Datum der Entscheidung
06.06.2023