Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit Planfeststellungsbeschluss vom 31.05.2019 wurde die 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Teilabschnitt UW Wahle – UW Lamspringe, LH-10-3033, planfestgestellt. Aufgrund im Rahmen der Ausführungsplanung gewonnener neuer Erkenntnisse hat die TenneT TSO GmbH (Vorhabensträgerin) eine Planänderung beantragt. Diese Planänderung nach Beschlussfassung führt im Wesentlichen zu den nachstehenden Änderungen: • Anpassung von Mastfundamenten aufgrund neuer Erkenntnisse aus Baugrunduntersuchungen und Berechnungen der Fundamentvordimensionierung • Anpassung der Wegeplanung mit temporären Schleppkurven, temporären Ausweichstellen zum störungsfreien Erreichen der Baustelle und minimaler Einschränkung der landwirtschaftlichen Bearbeitung der Flächen • Anpassung von temporären Arbeitsflächen • Anpassung von temporären Schutzgerüsten • Masttypwechsel alt WA-160, neu Winkeltragmaste (Masten A007N, A023N, A040N, A101N und A145N) • Mastverschiebungen auf Eigentümerwunsch (Masten A046N, A140N) Die o.g. Änderungen beruhen auf unterschiedlichen neuen Erkenntnissen aus der Ausführungsplanung, die sich infolge der erst nach Planfeststellungsbeschluss vorliegenden Betretungsrechte sowie der Baugrunduntersuchungen und dem Einsatz neuer Masttypen (Winkeltragmasten) ergeben. Des Weiteren ist die Vorhabensträgerin dem Wunsch von Eigen-tümern/Pächtern nachgekommen, minimale Modifizierungen/Verschiebungen an Maststandorten durchzuführen. Im Bereich der Einführung der 110-kV-Leitung der Avacon Netz GmbH in das UW Lamspringe wurde das netztechnische Konzept noch einmal angepasst, hier soll die UW Anbindung mit Kreuzmasten erfolgen.

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Deutschland

E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)511 30 34 01
Fax: +49 (0)511 30 34 20 99
URL: http://www.strassenbau.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

14.12.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

20201214 WM-A Feststellung § 5 II UVPG ( 20201214 WM-A Feststellung § 5 II UVPG.pdf )