Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Artlenburger Deichverband beabsichtigt im Bereich Drage-Fahrenholz, Samtgemeinde Elbmarsch, Landkreis Harburg, auf einer knapp 200 m langen Teilstrecke des rechten Schutzdeiches die Neigung der Böschung unterhalb des Deichverteidigungsweges von etwa 1:1 auf 1:3 abzuflachen. Zweck der Maßnahme ist es, den vorhandenen Deich in seinen Abmessungen an die „Festsetzung der Deichabmessungen gemäß § 4 Abs. 1 NDG für den rechten Schutzdeich der Ilmenau und des Neetzekanals in den Landkreisen Harburg und Lüneburg“ (Nds. MBl. Nr. 15/2018 vom 25.04.2018, S. 314 f.) anzupassen. Die Baumaßnahme erfolgt auf der Deichtrasse und einem rd. 6 m breiten Streifen eines angrenzenden Weidelandes. Der Artlenburger Deichverband hat als Träger der Maßnahme gemäß § 5 Abs. 1 UVPG i. d. F. vom 24.2.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 8.9.2017 (BGBl I S. 3370) die allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht beantragt. Die beabsichtigte Baumaßnahme dient der Erhaltung der Deichsicherheit. Derartige Baumaßnahmen unterliegen als „Bauten des Küstenschutzes“ nach § 7 Abs. 1 i. V. m. Nummer 13.16 der Anlage 1 UVPG der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles. Der NLWKN hat als zuständige Behörde nach überschlägiger Prüfung gem. § 5 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 UVPG unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien unter Beteiligung der zuständigen Naturschutzbehörde des Landkreises Harburg festgestellt, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Direktion - Geschäftsbereich 6 - Standort Lüneburg
Adolph-Kolping-Str. 6
21337
Lüneburg
Deutschland
E-Mail: | poststelle.lg@nlwkn.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)4131 / 2209-100 |
Fax: | +49 (0)4131 / 2209-101 |
URL: | https://www.nlwkn.niedersachsen.de/ |
Datum der Entscheidung
25.06.2018