Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Vorhaben betrifft direkt die Gemeinden Giesen, Harsum und Nordstemmen sowie die Stadt Sarstedt durch Flächennutzungen für folgende Anlagen: - Wiederinbetriebnahme des Förderschachtes am Standort Siegfried-Giesen (Gemeinde Giesen) - Bau neuer Produktionsanlagen und Verwaltungsgebäude am Standort Siegfried-Giesen, Erweiterung des derzeitig noch vorhandenen Betriebsgeländes (Gemeinde Giesen) - Wiederinbetriebnahme und Erweiterung der noch vorhandenen Bahnanbindung und Neubau der Verladeanlagen am Standort Siegfried-Giesen sowie optional die Wiederinbetriebnahme des Hafens Harsum (Gemeine Giesen, Gemeinde Harsum) - Schaffung der notwendigen Infrastruktur (Verlegung der Schachtstraße, Be- und Entwässerungsanlagen) am Standort Siegfried-Giesen (Gemeinde Giesen) - Klärung/Prüfung des Rückstandsmanagements (Entsorgung der festen/flüssigen bergbaulichen Abfälle), Errichtung einer Rückstandshalde (Gemeinde Giesen) - Wiederinbetriebnahme des Schachtes Glückauf-Sarstedt als Seilfahrtschacht, Schaffung der notwendigen Infrastruktur (Verkehrsanbindung, Be- und Entwässerung), Errichtung von Sozialgebäuden (Stadt Sarstedt) - Wiederinbetriebnahme des Schachtes Fürstenhall als Materialschacht und ausziehender Wetterschacht (Gemeinde Giesen) - Wiederinbetriebnahme und Nutzung des Schachtes Rössing-Barnten als einziehender Wetterschacht (Gemeinde Nordstemmen) - Neubau einer 110 kV-Stromleitung (Erdkabel, Gemeinde Giesen) - Neubau einer 20 kV-Ringleitung (Erdkabel, Gemeinde Giesen, Stadt Sarstedt) Neben den vorstehend genannten direkt betroffenen Gemeinden und Städten können auch die benachbarte Gemeinde Algermissen sowie die benachbarten Städte Hildesheim und Pattensen durch möglicherweise weitreichende Wirkungen von Emissionen, Eingriffen in das Landschaftsbild, Einleitung von Salzwässern etc. betroffen sein. Verlauf des Genehmigungsverfahrens (einschließlich Raumordnungsverfahren und Vorverfahren): 11.10.2012: Antragskonferenz für das Raumordnungsverfahren 22.11.2013: Landesplanerische Feststellung 14.01.2014: Antragskonferenz (Scoping) für das Planfeststellungsverfahren 25.02.2015: Vorlage der Antragsunterlagen 09.03.2015 bis 08.04.2015: Auslegung der Antragsunterlagen bei den Gemeinden Algermissen, Giesen, Harsum und Nordstemmen sowie bei den Städten Hildesheim, Pattensen und Sarstedt 22.04.2015: Ende der Einwendungsfrist 02.06.2015: Ende der Stellungnahmefrist für Behörden 30.11.2015 bis 03.12.2015: Erörterungstermin 10.11.2016: Vorlage der 1. Planänderung 17.11.2016 bis 16.12.2016: Auslegung der geänderten Unterlagen 30.12.2016: Ende der Einwendungsfrist 19.11.2018: Wasserrechtliches Einvernehmen des Landkreises Hildesheim 29.01.2019: Zulassung des Rahmenbetriebsplans (Planfeststellungsbeschluss) Die Zulassung liegt vom 14.03.2019 bis zum 27.03.2019 öffentlich aus (siehe Dokument Bekanntmachung). Die vollständigen Antragsunterlagen sind online auf der Internetseite des LBEG www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ verfügbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld
An der Marktkirche 9
38678
Clausthal-Zellerfeld
Deutschland
E-Mail: | Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)5323-9612-200 |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
29.01.2019
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
17.11.2016 - 16.12.2016
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
30.11.2015 - 03.12.2015
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
09.03.2015 - 08.04.2015