Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Hochwasserschutz in der Gemeinde Winsen (Aller), Abschnitt „Taube Bünte-West“ Die Gemeinde Winsen (Aller) hat für das o. a. Vorhaben die Planfeststellung gemäß §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. S. 2771) beantragt. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um die Herstellung eines Hochwasserschutzes in der Gemeinde Winsen (Aller). Um künftig eine rückwärtige Flutung von Siedlungsflächen im Falle eines 100-jährlichen Hochwassers zu verhindern, ist eine flächige Aufhöhung im Bereich des Bebauungsplanes „Taube Bünte-West“ geplant. Der Boden für die Aufhöhung soll überwiegend von einem nördlich der L180 angrenzenden Flurstück abgetragen werden. Der durch die Aufhöhung verlorene Retentionsraum wird zum Teil am Ort des Vorhabens durch das Herstellen einer Mulde und zum Großteil durch die großflächige Abgrabung der nördlich der L180 angrenzenden Abtragsfläche ausgeglichen. Für den Transport des Bodens soll eine auf die Bauzeit beschränkte rechtwinklige Querung der L180 mit einer asphaltierten Freifahrstrecke von 50m beidseitig der L180 herstellt werden. Naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen liegen außerdem nördlich der L180 in der Flur 22, Gemarkung Winsen (Aller). Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den Planunterlagen zu entnehmen. Für das Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich einer allgemein verständlichen, nichttechnischen Zusammenfassung, die Unterlage zur FFH-Verträglichkeitsprüfung und der landschaftspflegerische Begleitplan einschließlich des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags sind Bestandteil der ausgelegten Planunterlagen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Geschäftsbereich VI - Wasserwirtschaftliche Zulassungsverfahren
Göttinger Chaussee 76 a
30453
Hannover
Deutschland
E-Mail: | dorothea.klein@nlwkn.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 / 3034-3310 |
Fax: | +49 (0)511 / 3034-3500 |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
05.06.2019
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
27.02.2019 - 27.02.2019
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
26.07.2018 - 27.08.2018