Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Hannover - als Straßenbaulastträger hat gemäß § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für das obengenannte Bauvorhaben die Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens beantragt.

Die Planung umfasst die Umgestaltung der Einmündung der K 118 in die L 383 in der Ortsdurchfahrt Großburgwedel. Es ist geplant, den vorhandenen Knotenpunkt (Kreuzung) in einen dreiarmigen Minikreisverkehr mit jeweils einstreifigen Zu- und Ausfahrten für alle Fahrtrichtungen umzubauen. Zusätzlich wird die Verkehrsführung für den Radverkehr angepasst. Die Baustrecke ist rund 180 Meter lang.

Ziel der Planung ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Durch den Umbau werden die Mängel im Verkehrsablauf beseitigt, fehlende Aufstellflächen kompensiert und der Ablauf insgesamt übersichtlicher gestaltet.

Träger der Baulast und Vorhabenträger ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Hannover.

Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Maßnahme orientiert sich an der vorhandenen Verkehrsfläche der Kreuzung und Zwangspunkten wie Grundstückszufahrten und Entwässerungspunkten. Die notwendige Neuversiegelung gleicht sich mit der Entsiegelung von Flächen aus, so dass sich für das Schutzgut Fläche keine Verschlechterungen ergeben.

Beeinträchtigungen für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere können nahezu ausgeschlossen werden, da aufgrund der fehlenden Habitatausstattung nicht mit Artenvorkommen zu rechnen ist. Eine Entnahme von potentiellen Lebensraumstätten findet in so geringem Ausmaß statt, dass ein Ausweichen auf andere Stätten grundsätzlich möglich ist. Baumfällungen werden nicht notwendig.

Weitere Schutzgüter des UVPG sind durch das Vorhaben nicht berührt.

Die Planfeststellungsbehörde gelangt nach überschlägiger Prüfung des Einzelfalls insbesondere auf der Grundlage des vorgelegten Prüfkataloges zu dem Ergebnis, dass die gemachten Angaben den Verzicht auf die Durchführung einer UVP rechtfertigen. Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um den Umbau einer vorhandenen Kreuzung, deren bisheriger Verlauf bestehen bleibt.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Region Hannover, Niedersachsen
Team 63.01: Baurecht und Fachaufsicht

Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
Deutschland

E-Mail: 63.01.Planfeststellung@region-hannover.de
Telefon: +49(0)511 / 616 - 2 2603
Fax: +49(0)511 / 616 – 1 123480

Datum der Entscheidung

23.03.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP-Prüfkatalog ( UVP-Prüfkatalog.pdf )