Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Neptune Energy Deutschland GmbH plant die Durchführung einer Bohrung zur Aufsuchung von Erdgas mit einer Teufe von ca. 3.100 m. Bei Fündigkeit wird diese Bohrung als Förderbohrung dienen und der Bohrplatz als Produktionsstätte fungieren.
Gemäß § 1 Nr. 2. Buchst. b UVP-V Bergbau ist für die Gewinnung von Erdgas zu gewerblichen Zwecken unterhalb eines Fördervolumens von täglich mehr als 500.000 Kubikmetern Erdgas eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3c Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der bis zum 28.07.2017 geltenden Fassung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), jetzt § 7 Abs. 1 UVPG in der seit dem 29.07.2017 geltenden Fassung, durchzuführen.
Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt.
Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist.

UVP-Kategorie

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld

An der Marktkirche 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Deutschland

E-Mail: Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)5323-9612-200

Datum der Entscheidung

31.08.2018

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Begründung des Ergebnisses UV-VP Adorf Z15 ( Begründung des Ergebnisses UV-VP Adorf Z15.pdf )