Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Stadt Bad Fallingbostel hat am 09.07.2024 die Umgestaltung (Erhöhung der Leistungsfähigkeit) des Seebaches in Bad Fallingbostel beantragt. Der vorhandene Durchlass für den Seebach ist abgängig. Der Durchlass mit dem Querschnitt (B x H) 1000 x 600 mm wird ersetzt durch eine Drosselleitung DN 300 und einen neuen Bypass DN 800 auf öffentlichem Grund. Der Bypass quert die Quintusstraße und verläuft weiter in der Freudenthalstraße auf einer Gesamtlänge von ca. 110 m. In der Freudenthalstaße erfolgt dabei nur eine Oberflächenwiederherstellung im Bereich des Rohrgrabens. Ein Trockenwetterabfluss über den alten, teilweise verrohrten und überbauten Gewässerverlauf auf dem Privatgrundstück soll bestehen bleiben. Das Plangebiet ist durch den Siedlungsbereich geprägt (Straße, überwiegend offene Wohnbebauung) sowie durch den Durchlass des Seebachs, der die Quintusstraße unterquert. Im Straßenraum, entlang des Durch-lasses sowie auf den Privatgrundstücken sind Gehölzstrukturen/Straßenbäume vorhanden. Unterhalb des jetzigen Durchlassbauwerkes in der Quintusstraße, ab ca. 5 m südlich der Straße ist der Seebach als naturnaher Tieflandbach mit Sandsubstrat (FBS) und als §30 BNatSchG anzusprechen: Der Bachlauf hat südlich des Eingriffsbereichs einen naturnahen Verlauf mit einem relativ strukturreichen Quer- und Längsprofil (auf den letzten ca. 5m vor dem Durchlass reduziert sich die Substratvielfalt auf feinere Sedimente). Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist für das Vorhaben nach § 7 Abs. 2 UVPG i.V.m. Nr. 13.18.2 der Anlage 1 des UVPG durch eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zu ermitteln, ob für das bean-tragte Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzkriterien. Es liegen keine be-sonderen örtlichen Gegebenheiten vor. Die Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Verfahren nicht erforderlich ist. Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG öffentlich bekannt gemacht. Sie ist nicht selbständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Landkreis Heidekreis
Landkreis Heidekreis

Vogteistraße 19
29683 Bad Fallingbostel
Deutschland

E-Mail: info@heidekreis.de
Telefon: 05162 970-0
URL: https://www.heidekreis.de/