Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Vermilion Energy GmbH plant eine weitere Ablenkung der bestehenden Einpressbohrung Vorhop H2a im Erdölfeld Vorhop. Die geplante Bohrung Vorhop-Knesebeck H2b dient zur Druckunterstützung der Produktionsbohrungen Vorhop 8 und 12. Die Druckunterstützung wird durch Einpressung von Lagerstättenwasser herbeigeführt.

Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Wahrenholz im Landkreis Gifhorn.

Die Ablenkung aus der bestehenden Bohrung stellt eine Änderung eines bestehenden Vorhabens dar. Gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 2. UVPG ist für ein Änderungsvorhaben, für das keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, eine Vorprüfung durchzuführen, wenn für das Vorhaben eine Vorprüfung, aber keine Prüfwerte vorgeschrieben sind.

Gemäß § 1 Nr. 2. Buchst. b) UVP-V Bergbau ist für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu gewerblichen Zwecken, unterhalb von Fördervolumen von täglich mehr als 500 Tonnen Erdöl oder von täglich mehr als 500 000 Kubikmetern Erdgas eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3c Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der bis zum 28. 07. 2017 geltenden Fassung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), jetzt § 7 Abs. 1 UVPG in der seit dem 29.07.2017 geltenden Fassung, durchzuführen.

Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt.

Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist.

Die einzelnen Gründe für die Entscheidung sind im untenstehenden Prüfvermerk einsehbar.

UVP-Kategorie

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld

An der Marktkirche 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Deutschland

E-Mail: Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)5323-9612-200

Datum der Entscheidung

25.10.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Prüfvermerk_Vorhop_H2a ( Prüfvermerk_Vorhop_H2a.pdf )