Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Feststellung gemäß § 5 UVPG

Bekanntgabe des LBEG vom 21.05.2021

Az.: L1.4/L67007/03-08_02/2021-0006


Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant eine Wasserstoffmess- und -Einspeiseanlage zu errichten. Um die Anlage an das Erdgasleitungsnetz anzuschließen, ist der Bau einer ca. 50 m langen Anschlussleitung (DN 100) bis zur Bestandsleitung Nr. 63 (DN 1100) der OGE erforderlich. Mittels eines T-Stücks wird die Anschlussleitung an die Bestandsleitung Nr. 63 eingebunden.

Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Haren (Ems) Landkreis Emsland.

Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 UVPG besteht für ein Änderungsvorhaben, bei dem keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, eine Pflicht zur Durchführung einer Vorprüfung, wenn für das Vorhaben nach Anlage 1 UVPG die angegeben Prüfwerte für die Vorprüfung erstmals oder erneut erreicht oder überschritten wird und eine Vorprüfung ergibt, dass die Änderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann.

Gemäß Nr. 19.2.4 der Anlage 1 UVPG ist für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes, ausgenommen Anlagen, die den Bereich eines Werksgeländes nicht überschreiten, mit einer Länge von weniger als 5 km und einem Durchmesser von mehr als 300 mm, eine standortbezogene Vorprüfung gem. § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen.

Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt.

Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist.

Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden.

Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld

An der Marktkirche 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Deutschland

E-Mail: Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)5323-9612-200

Datum der Entscheidung

21.05.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe ( L1.4-L67007-03-08_02-2021-0006-Bekanntgabe.pdf )
Prüfvermerk ( L1.4-L67007-03-08_02-2021-0006-Prüfvermerk.pdf )