Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg, Kaiserstraße 27, 26122 Oldenburg hat für den niedersächsischen Teil des o.g. länderübergreifenden (Freie Hansestadt Bremen/Niedersachsen) Straßenverkehrsvorhabens die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit den §§ 15 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Zugleich wird aufgrund besonderer Dringlichkeit der Baumaßnahme der Sofortvollzug nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für den zu erlassenden Planfeststellungsbeschluss beantragt.

Die Vorhabenträgerin hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ohne Vorprüfung beantragt. Die Planfeststellungsbehörde hat das Entfallen der UVP-Vorprüfung als zweckmäßig erachtet, unter diesen Voraussetzungen besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die vorliegende Planung umfasst den Ersatzneubau des Brückenbauwerks BW 3430, Brücke über die Ochtum (2 Teilbauwerke) zwischen den Anschlussstellen Bremen/Brinkum und Bremen-Arsten (km 112 + 783) einschließlich der erforderlichen Straßenbaumaßnahmen und Anpassungsarbeiten. In Erwartung des achtstreifigen Ausbaus der A 1 soll die Brücke bereits in der dafür erforderlichen Breite hergestellt werden.

Auf Höhe der Überführung der Ochtum bildet der Fluss die Landesgrenze zwischen Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen, so dass für die neue Ochtumbrücke zwei getrennte Planfeststellungsverfahren nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen durchzuführen sind.

Während des Auslegungszeitraums können die Planunterlagen auch auf der Homepage der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eingesehen werden, und zwar unter: http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/verf?action=1&prj=692

Nach Durchführung des Anhörungsverfahrens wurde der niedersächsische Teil des Vorhabens mit Planfeststellungsbeschluss vom 31.05.2018 genehmigt.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41

Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Deutschland

E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)511 30 34 01
Fax: +49 (0)511 30 34 20 99

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

31.05.2018

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung PFB Gemeinde Stuhr ( Bekanntmachung PFB Gemeinde Stuhr.pdf )

Entscheidung

PFB_BW3430_31.05.2018_mit Unterschrift ( PFB_BW3430_31.05.2018_mit Unterschrift.pdf )
Feststellungsunterlagen mit Blaueintragungen ( Feststellungsunterlagen mit Blaueintragungen.zip )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

11.12.2017 - 10.01.2018

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung_Gemeinde Stuhr ( Bekanntmachung_Gemeinde Stuhr.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

Feststellungsunterlagen ( Feststellungsunterlagen.zip )