Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die VERMILION Energy Germany GmbH & Co. KG plant das Abteufen der Produktionsbohrung Vorhop 66 innerhalb des Erdölfeldes Vorhop im Landkreis Gifhorn. Die Bohrung Vorhop 66 wird vom selben Platz wie die bereits bestehende Einpressbohrung Vorhop 25 und die bestehende Produktionsbohrung Vorhop 64 erstellt. Zu diesem Vorhaben gehört die Erweiterung des bestehenden Platzes, das Abteufen der Bohrung mit einer Entdteufe von ca. 1.350 m (tvd) und die anschließende Förderung von Erdöl aus der Vorhop 66 (erwartet werden ca. 25 t/d). Für die Herstellung des Bohrplatzes, des Bohrlochkellers und der Leitungsgräben wird eine temporäre Grundwasserhaltung erforderlich. Über einen Zeitraum von ca. 42 Tagen ist insgesamt mit einer maximalen Fördermenge von ca. 60.000 m³ zu rechnen. Für das Vorhaben Vorhop 66 wird eine Fläche von 5.280 m² für einen Zeitraum von 10 – 11 Monaten und eine Fläche von 2.110 m² für einen Zeitraum von 15 – 20 Jahren beansprucht. Nach Abschluss der Förderung wird die Fläche vollständig entsiegelt und rekultiviert. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Wahrenholz im Landkreis Gifhorn. Gemäß § 1 Nr. 2. Buchst. b) UVP-V Bergbau ist für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu gewerblichen Zwecken unterhalb von Fördervolumen von täglich mehr als 500 Tonnen Erdöl eine allgemeine Vorprüfung nach den Vorschriften des Teils 2 Abschnitt 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Gemäß Nr. 13.3.3 der Anlage 1 UVPG ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 5.000 m³ bis weniger als 100.000 m³, wenn durch die Gewässerbenutzung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind, eine standortbezogene Vorprüfung gem. § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer Umweltverträglichkeits-Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld
An der Marktkirche 9
38678
Clausthal-Zellerfeld
Deutschland
E-Mail: | Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)5323-9612-200 |
Datum der Entscheidung
08.08.2024