Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma ExxonMobil Production Deutschland GmbH beabsichtigt die Verlegung einer Feldleitung für den Transport von Lagerstättenwasser (WGK 1) vom Betriebsplatz Barenburg zur Station Barenburg 66.

Es ist eine GFK-Leitung mit einer Nennweite von DN 200 und einer Länge von ca. 180 m geplant.

Gemäß Nr. 19.3.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf die Errichtung und der Betrieb einer Rohrleitungsanlage zum Befördern was-sergefährdender Stoffe mit einer Länge von weniger als 2 km und einem Durchmesser von mehr als 150 mm einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt.

Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist.

Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im untenstehenden Prüfvermerk eingesehen werden.

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld

An der Marktkirche 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Deutschland

E-Mail: Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)5323-9612-200

Datum der Entscheidung

06.02.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

L1.4-L67007-03-08_02-2020-0001-011-Bekanntgabe ( L1.4-L67007-03-08_02-2020-0001-011-Bekanntgabe.pdf )
Prüfvermerk_Ltg._Barenburg_EMPG ( Prüfvermerk_Ltg._Barenburg_EMPG.pdf )