Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Vorprüfung der Umweltverträglichkeit (Antragsteller: Stadt Bad Iburg)

Bei folgendem Verfahren wurde die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 7 nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. September 2017 (BGBl. I S. 3370) geändert worden ist, geprüft:

Die Stadt Bad Iburg beantragt für die Brunnen Limberg II eine Grundwasserentnahme von 145.000 m³ / a und für den Brunnen Limberg III eine Grundwasserentnahme von 300.000 m³ / a. Es handelt sich um die Fortführung einer Grundwasserentnahme mit einer Erhöhung von insgesamt 100.000 m³ / a.

Nach der Vorprüfung ist eine UVP für das genannte Vorhaben aus den folgenden Gründen erforderlich:
Auswirkungen der Erhöhung der Grundwasserentnahme auf die landschaftsökologischen Schutzgüter können nicht ausgeschlossen werden. Zudem ist nicht eindeutig nachgewiesen, dass die unterschiedlichen Schichten tatsächlich voneinander getrennt sind. Es ist nicht nachgewiesen, dass es keine Beeinträchtigung der besonders geschützten Gebiete bzw. der Schutzziele dieser Gebiete gibt. Das Naturschutzgebiet Freeden liegt im Absenkungsbereich. Es ist nicht ausreichend belegt worden, dass es zu keinen negativen Auswirkungen kommt. Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt können daher nicht ausgeschlossen werden.
Die Steigerung der Entnahmemenge lässt Trockenschäden befürchten, die auch zu Auswirkungen auf das Landschaftsbild führen können. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft sind daher erheblich.
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Vorhaben erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Landschaft sowie Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt hat, wird von einer Erheblichkeit ausgegangen.

Eine UVP ist erforderlich.

Diese Bekanntgabe ist gem. § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.


Osnabrück, den 18.02.2020


Landkreis Osnabrück
Fachdienst Umwelt
Die Landrätin
i. A. Olschewski

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

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Fachdienst Umwelt

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