Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die DOW Deutschland Anlagengesellschaft mbH plant die Errichtung und den Betrieb der Solkaverne K 30. Für die Gewinnung der Sole wird eine Tiefbohrung von ca. 2.000 m abgeteuft. Zum Projekt gehören im Wesentlichen der Bau des Bohr- bzw. Kavernenplatzes, das Abteufen einer Tiefbohrung und das Anschließen der Rohrleitungen. Die Arbeiten bis zur Aufnahme des Aussolbetriebs, einschließlich der Tiefbohrung, werden ca. 2 Jahre dauern. Der Aussolbetrieb wird voraussichtlich 20 bis 30 Jahre dauern. Es wird von einer durchschnittlichen Gewinnung von 250 m³/h Sole ausgegangen.

Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Samtgemeinde Harsefeld im Landkreis Stade.

Gemäß § 1 Nr. 10. Buchst. a) UVP-V Bergbau ist für eine Bohrung zur Gewinnung von Bodenschätzen ab 1.000 m Teufe eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3c Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der bis zum 28. 07. 2017 geltenden Fassung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), jetzt § 7 Abs. 1 UVPG in der seit dem 29.07.2017 geltenden Fassung, durchzuführen.

Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt.

Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist.

Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können unter untenstehendem Prüfvermerk eingesehen werden

UVP-Kategorie

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld

An der Marktkirche 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Deutschland

E-Mail: Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)5323-9612-200

Datum der Entscheidung

02.09.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Prüfvermerk Dow K30 ( Prüfvermerk Dow K30.pdf )