Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Open Grid Europe GmbH plant die Erneuerung eines Leitungsabschnittes nordwestlich der Stadt Bad Nenndorf. Die Neuverlegung erfolgt über eine Länge von ca. 1.400 m in offener Bauweise. Geplant ist die Leitung mit einem Durchmesser von DN 400 und einem maximalen Druck von 25 bar. Die Umlegung der Leitung erfolgt auf gleicher Trasse.

Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Nenndorf im Landkreis Schaumburg.

Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 UVPG besteht für ein Änderungsvorhaben, für das keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, die UVP-Pflicht, wenn das geänderte Vorhaben einen in Anlage 1 UVPG angegebenen Prüfwert für die Vorprüfung erstmals oder erneut erreicht oder überschreitet und eine Vorprüfung ergibt, dass die Änderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann.

Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt.

Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist.

Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden.

Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld

An der Marktkirche 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Deutschland

E-Mail: Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)5323-9612-200

Datum der Entscheidung

05.03.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

L1.4-L67007-03-08_02-2019-0052-Bekanntgabe ( L1.4-L67007-03-08_02-2019-0052-Bekanntgabe.pdf )
L1.4-L67007-03-08_02-2019-0052-Prüfvermerk ( L1.4-L67007-03-08_02-2019-0052-Prüfvermerk.pdf )