Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das Planfeststellungsverfahren für den Genehmigungsabschnitt 3 wurde von der Vorhabenträgerin bei der zu-ständigen Planfeststellungbehörde, der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau, gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) am 08.06.2022 beantragt. In der Zeit vom 04.07.2022 bis zum 03.08.2022 wurden unter dem Titel „380-kV-Leitung EnLAG16, Abschnitt 3, Umspannanlage Lüstringen bis Punkt Königsholz“ der Plan und die Antragsunterlagen zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Vom 17.-19.10.2023 wurde ein mehrtägiger Erörterungstermin durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Vorhabenträgerin am 31.07.2024 zugestellt und erlangte somit seine Wirksamkeit. Die öffentliche Auslegung fand vom 31.07.2024 bis einschließlich 13.08.2024 statt. Aus Gründen der Netzstabilität wurde der GA 3 prioritär von der Landesgrenze bis zur UA Lüstringen durchgeplant, um eine Leitungsverbindung zwischen Gütersloh und Osnabrück auch für den Fall einer Verzögerung des GA 4 sicherstellen zu können. Die Amprion GmbH als Vorhabenträgerin plant mit dem Genehmigungsabschnitt 3 den Bau und Betrieb der 110/380-kV Höchstspannungsleitung zwischen Pkt. Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS) und der UA Lüstringen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden dazu insgesamt acht Maßnahmen bzw. Maßnahmenbündel beantragt. Die nachfolgenden Änderungen beziehen sich dabei ausschließlich auf die Maßnahme III, Bl. 4252, Neubau des 380-kV-Erdkabels zwischen der KÜS-Steingraben und der UA Lüstringen. Die 1. Planänderung vor Fertigstellung umfasst die folgenden Plangegenstände: • Entfall eines ca. 150 m langen Kabelabschnitts des System B, Trassenkilometer ca. 4+600 • Umbenennung des vormaligen Systems B vom Punkt Stockumer Berg bis zur KÜS Steingraben in System C Bei der gegenständlichen Änderung der technischen Planung handelt es sich aus Sicht der Vorhabenträgerin um eine Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens von unwesentlicher Bedeutung gem. § 76 Abs. 2 VwVfG. Die planfestgestellte 380-kV Höchstspannungsverbindung ist derzeitig weder errichtet noch in Betrieb genommen und somit noch nicht fertiggestellt. Der Planfeststellungsbeschluss erlangte am 31.07.2024 seine Wirksamkeit. Die Voraussetzungen des § 76 Abs. 2 VwVfG sind vorliegend erfüllt, da Belange anderer nicht berührt werden. Durch die Änderung kommt es lediglich zu einem Entfall bestehender Betroffenheiten und nicht zu einem Entstehen neuer oder verstärkter Betroffenheiten. Bei der inhaltlichen Änderung handelt es sich um den Entfall des Teilstücks zwischen den Punkten 1 und 2.

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41

Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Deutschland

E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)511 30 34 01
Fax: +49 (0)511 30 34 20 99

Datum der Entscheidung

05.09.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe der Feststellung gemäß § 5 Abs. 2 UVPG ( Bekanntgabe der Feststellung gemäß § 5 Abs. 2 UVPG.pdf )