Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Open Grid Europe GmbH (OGE) plant die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung Nr. 459 von Etzel nach Wardenburg (EWA) zum Transport von Erdgas (CH4) und hat die Zulassung dieses Vorhabens bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Die EWA soll ihren Startpunkt am Gasspeicher in Etzel haben und bis zur bestehenden Verdichterstation Wardenburg überwiegend parallel zur NETRA (Leitung Nr. 59) verlaufen. Die EWA wird eine Nennweite von DN 1200 haben (entspricht einem Durchmesser von ca. 1.200 mm) und kann mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 100 bar betrieben werden. Die Leitungsstränge werden überwiegend in offener Bauweise verlegt, einzelne Abschnitte werden in geschlossener Bauweise (bspw. mittels Horizontalbohrverfahren) errichtet. Die Erdgasleitung wird eine Länge von ca. 60 km haben. Von der Maßnahme sind Gebiete im Bereich der Gemeinde Friedeburg, der Gemeinde Zetel, der Gemeinde Bockhorn, der Stadt Varel, der Gemeinde Wiefelstede, der Gemeinde Bad Zwischenahn, der Gemeinde Edewecht, der Stadt Oldenburg und der Gemeinde Wardenburg betroffen. Errichtung und Betrieb der Leitung bedürfen der Planfeststellung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Die Vorhabenträgerin OGE hat gemäß § 7 Abs. 3 des UVPG beantragt, auf die erforderliche Umweltverträglichkeitsvorprüfung zu verzichten und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Planfeststellungsbehörde hat den Antrag als zweckmäßig erachtet. Für das Vorhaben besteht dementsprechend die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Unterlagen zum speziellen Artenschutz, Natura 2000-Verträglichkeitsvoruntersuchungen sowie Fachgutachten zur EU-Wasserrahmenrichtlinie, zum Bodenschutz, zur Archäologie und zum Klimaschutz. Der vorzeitige Baubeginn nach § 44c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der vorzeitige Beginn der Gewässerbenutzung nach § 17 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Errichtung und zum Betrieb der „Gasversorgungsleitung Nr. 459 Etzel- Wardenburg“ (EWA) der, wurden auf Antrag der Open Grid Europe GmbH, Kallenbergstraße 5, 45141 Essen am 02.09.2024 zugelassen. Die Auslegung der Zulassung des vorzeitigen Beginns erfolgt gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 LNGG in entsprechender Anwendung des § 74 Abs. 5, § 27b Abs. 1 VwVfG im Internet. Die Veröffentlichung erfolgt in der Zeit vom 04.09.2024 bis 17.09.2024 (jeweils einschließlich), nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung des vorzeitigen Beginns (als Download).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld
An der Marktkirche 9
38678
Clausthal-Zellerfeld
Deutschland
E-Mail: | Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)5323-9612-200 |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
02.09.2024
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
22.04.2024 - 21.05.2024